Strafverteidiger in Hamburg, Fachanwalt für Strafrecht


Die Rechtsanwaltskanzlei Plate konzentriert sich ausschließlich auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Die Kanzlei bietet als Fachanwaltskanzlei eine entsprechende Qualifikation auf diesem Rechtsgebiet. So hat die Rechtsanwaltkammer Hamburg Herrn Rechtsanwalt Plate aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigen Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet, die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Rechtsanwalt Plate ist berechtigt an allen Strafgerichten der Bundesrepublik Deutschland als Verteidiger aufzutreten.

Rechtsanwalt Plate ist seit dem Jahr 2006 in zahlreichen Strafverfahren vor deutschen Strafgerichten als Verteidiger aufgetreten. Diesen Verfahren lagen unter anderem angeklagte Taten aus nahezu sämtlichen Bereichen des Strafrechts zugrunde.

In Notfällen, wie beispielsweise Festnahmen – HAFT – Durchsuchungen erreichen Sie Rechtsanwalt Plate rund um die Uhr unter der

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Ein paar Worte zu meiner Person

Strafrecht Hamburg Henning Plate

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Lausanne und Genf von 1992-1997. Schon früh im Studium entwickelte sich das gesteigerte Interesse für das Rechtsgebiet Strafrecht und die Strafverteidigung. Als Wahlfach wählte Herr Plate „Kriminologie“.

Herr Plate legte die erste juristische Staatsprüfung mit „Prädikat“ ab und zählte damit zu den besten 10 Prozent aller Absolventen seines Jahrgangs. Seinen Prüfungsschwerpunkt im 1. Staatsexamen legte er auf das Rechtsgebiet Strafrecht/Strafprozessrecht. Die hervorragenden Ergebnisse in den strafrechtlichen Prüfungsteilen waren maßgeblich für das Erreichen eines mit „Prädikat“ bewerteten Examensergebnisses verantwortlich.

Über einen Zeitraum von mehreren Jahren war Herr Plate als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalwissenschaften, Prof. Dr. Giehring, Prof. Dr. Sonnen und Prof. Dr. Keller, Universität Hamburg sowie an den Lehrstühlen für Öffentliches Recht und Politik, Prof. Dr. Pieroth und Prof. Dr. Jarass, Universität Münster tätig.

Die Referendariatszeit schloss Herr Plate erfolgreich mit der zweiten juristischen Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Während des Rechtsreferendariats baute Herr Plate seine Spezialisierung im Bereich des Strafrechts aus. Unter anderem war er für die Dauer von 5 Monaten beim Oberlandesgericht Hamm (Strafsenat) und für weitere 4 Monate an einem Strafgericht – Jugendschöffengericht – tätig.

Zunächst war Rechtsanwalt Plate als angestellter Anwalt in einer renommierten Strafrechtskanzlei, Wessing II – Verjans, in Düsseldorf – www.strafrecht.de – tätig. Hier lernte er in der Praxis das juristische Handwerkszeug eines Strafverteidigers auf aller höchstem Niveau. In dieser Zeit war er als Rechtsanwalt am Amts- und Landgericht Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen.

Im Anschluss an diese Tätigkeit hat sich Herr Plate im Mai 2006 als selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit Sitz in der Hamburger Innenstadt niedergelassen. Von der Gründung an konzentriert sich die Kanzlei ausschließlich auf die Vertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Strafrechts. Aufgund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigen praktischen Erfahrung und dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet, ist Herrn Rechtsanwalt Plate von der Rechtsanwaltskammer Hamburg die Befugnis erteilt worden, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Strafverteidigung als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Plate verteidigt Mandanten auch als Pflichtverteidiger, selbstverständlich ebenso engagiert und professionell.

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