Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine breit gefächerte Anzahl an Straftatbeständen im Strafgesetzbuch, hinzu kommen sogenannte Nebengesetze wie das Wirtschaftsstrafgesetz.


Zu bedenken ist, dass ein einheitliches Wirtschaftsstrafrecht nicht besteht und somit alle relevanten Normen als Wirtschaftsstrafrecht zu bewerten sind, die unmittelbar oder mittelbar das rechtliche Bestehen der Wirtschaft zum Schutzzweck haben.

Dies führt unweigerlich dazu, dass sich Personen im Berufsfeld der Wirtschaft bei angeblichen Verstößen mit einer Vielzahl von Straftatbeständen konfrontiert sehen, von denen laienhaft meist nur der Betrug gemäß § 263 StGB bekannt ist.

Dies macht bereits im frühen Stadium der polizeilichen Ermittlungen aufgrund eines Anfangsverdachtes die Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers notwendig.

Wie aktuelle Beispiele wie der Wirecard- Skandal zeigen, umfasst das Wirtschaftsstrafrecht Verfehlungen im Bereich börsennotierter Großunternehmen bis hin zum Betrug mit Kryptowährungen wie etwa Bitcoin.

Sodann gibt es ein in Deutschland noch nicht kodifiziertes Unternehmensstrafrecht, was in absehbarer Zukunft auch juristische Personen strafrechtlich haftbar machen soll.

Sowohl natürliche als auch juristische Personen aus Hamburg und auch bundesweit können mit Rechtsanwalt & Fachanwalt für das Strafrecht Plate umfassend auf eine qualifizierte rechtliche Betreuung zurückgreifen.

Beispiele des Wirtschaftsstrafrechts


Neben dem Betrug, welcher geregelt im Strafgesetzbuch (StGB) ist, muss auch an andere relevante Straftatbestände gedacht werden, die im Kernbereich das Vermögen bzw. das Wirtschaftsrecht schützen.

Hierzu zählen Insolvenzdelikte, insbesondere die sogenannte Insolvenzverschleppung. Gerade im Zuge der Aussetzung der Meldepflicht für Unternehmen, um Folgen der Corona- Pandemie abzufedern, wird dieser Straftatbestand in naher Zukunft noch relevant sein. Allein bezüglich der aktuellen Corona- Pandemie ist aber auch an den Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB zu denken, sollten fälschlich Corona-Hilfen begehrt worden sein.

Ferner ist an den gewerblichen Rechtsschutz zu denken, wenn in der Wirtschaft wettbewerbsrechtlich die legalen Grenzen durchbrochen werden. Dann geht es meist um den Diebstahl geistigen Eigentums wie etwa Patente.

Aber auch das Steuerstrafrecht ist dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen, ebenso eher bekannte Straftatbestände wie die Untreue und die Korruption.

Folgen einer Verurteilung

Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind Gefängnisstrafen meist hoch und nicht mehr bewährungsfähig. Dies geht insbesondere darauf zurück, dass dem Beschuldigten meist hohe Vermögensschäden vorgeworfen werden, zudem sind Verhandlungen oftmals medial begleitet. Dies führt dazu, dass eine abschreckende Wirkung durch Urteile erzeugt werden soll.

Gerade wirtschaftsstrafrechtliche Prozesse bezüglich des Dieselskandals oder des Wirecard-Skandals sollen der Bevölkerung zeigen, dass die Beschuldigten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt für Manager großer Firmen ebenso wie für Beschuldigte aus dem Mittelstand.

Brauche ich rechtlichen Beistand?

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass nur ein fundierter Strafverteidiger qualifiziert ist, die Interessen des Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Prozessen zu vertreten. Dies beginnt bei der Auslotung der Strategie, ob es etwa um einen Freispruch oder um eine möglichst geringe, noch bewährungsfähige, Gefängnisstrafe geht.

Die meisten wirtschaftsstrafrechtlichen Straftatbestände sind als Verbrechen zu qualifizieren. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens ein Jahr. Ab einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist eine Bewährung bereits ausgeschlossen, soweit keine besonderen Umstände hinzutreten.

Bedenkt man meist hohe Schäden, die dem Beschuldigten vorgeworfen werden, dann wäre ein Betrug bereits als besonders schwerer Fall gemäß § 263 Abs. III Nr. 2 StGB zu werten. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre.

Ein guter Strafverteidiger kennt die Vorgehensweise der sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die für die Bereiche der Wirtschaftskriminalität geschaffen wurden. Daher sollte stets ein Anwalt kontaktiert werden, um beispielsweise im Rahmen einer die Ermittlungen unterstützenden Mitwirkung für Aufklärung zu sorgen, um im Gegenzug nicht hart bestraft zu werden.

Ob ein solches Vorgehen möglich oder sinnstiftend erscheint, wird durch den Rechtsanwalt & Fachanwalt für das Strafrecht Plate gewissenhaft geprüft. Es kann auch absolute Diskretion erwartet werden, um ein mediales Echo, gerade bei größeren Unternehmen oder bekannten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, zu vermeiden